Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Laut Satzung der AGFS NRW kann jede Kommune in NRW Mitglied werden, die vom MUNV (Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes NRW) als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ ausgezeichnet wurde.
Diese Auszeichnung für eine Kommune erfolgt nach erfolgreicher Prüfung eines entsprechenden Antrages durch eine vom MUNV ernannte und angeführte Auswahlkommission für die Dauer von sieben Jahren. Danach kann ein Verlängerungsantrag formuliert werden, um nach erfolgreicher Prüfung die Auszeichnung als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ für jeweils weitere sieben Jahre zu behalten.
An der Auszeichnung als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ und der Mitgliedschaft in der AGFS interessierte Kommunen können sich bewerben, wenn ein nahmobilitätsfreundliches Gesamtkonzept vorliegt und der klare Wille zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs vorhanden ist.
Die AGFS NRW hat mit dem MUNV gemeinsam eine Reihe von Kriterien entwickelt. Eine unabhängige Auswahlkommission prüft, inwieweit diese Kriterien erfüllt sind.
Die Mitgliedschaft in der AGFS NRW ist an die Auszeichnung als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ gebunden.
So beantragen Sie die Mitgliedschaft
Informationen zum Antrag und über das Bewerbungsverfahren haben wir für Sie zusammengestellt:
Hinweise zur Aufnahme als pdf
Nur Datenblatt als pdf-Formular zum Ausfüllen
So beantragen Sie die Verlängerung der Mitgliedschaft
Nach sieben Jahren in der AGFS müssen die Mitglieder einen Antrag stellen. Informationen dazu:
Hinweise zur Verlängerung als pdf
Nur Datenblatt als pdf-Formular zum Ausfüllen
Ist Ihre Kommune bereit für eine Mitgliedschaft in der AGFS NRW?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne. Darüber hinaus haben wir einen Flyer über die Mitgliedschaft in der AGFS NRW erstellt, den Sie z.B. im Rat oder den entsprechenden Ausschüssen verteilen können. Um den Flyer zu bestellen senden Sie uns bitte eine E-Mail.
AGFS NRW (Geschäftsstelle)
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel.: 02151 / 86-4283
Quick-Check
AGFS NRW und MUNV bieten eine kurze Eigenprüfung der aktuellen Nahmobilitätsfreundlichkeit Ihrer Kommune an, um für sich selbst ohne großen Aufwand Ihre Chancen auf eine AGFS-Mitgliedschaft abschätzen zu können.
Hier geht´s zum Quick-Check.
Gerne können Sie sich auch an das MUNV wenden:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Fax: 0211 / 4566-388
Homepage: www.umwelt.nrw.de
Peter London
Tel.: 0211 / 4566-482
E-Mail: peter.london(at)munv.nrw(dot)de
Martin Lohmann
Tel.: 0211 / 4566-446
E-Mail: martin.lohmann(at)munv.nrw(dot)de