Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Laut Satzung der AGFS NRW kann jede Kommune in NRW Mitglied werden, die vom MUNV (Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes NRW) als „fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW“ ausgezeichnet wurde.

Der Weg in die AGFS NRW

Vorbereitung: 
- Die Kommune hat ein nahmobilitätsfreundliches Gesamtkonzept.
- Es besteht der klare Wille zur Förderung der Nahmobilität.

Schritt 1: Antrag auf Auszeichnung als fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis in NRW
Die Kommune übermittelt einen Aufnahmeantrag an das MUNV und die AGFS NRW unter Berücksichtigung der Hinweise. 

Schritt 2: Vorbereisung durch MUNV und AGFS NRW
Während der Vorbereisung geben das MUNV und die AGFS NRW der antragstellenden Kommune Verbesserungsvorschläge sowie Hinweise zu wünschenswerten Änderungen oder Ergänzungen im Aufnahmeantrag. Bei der Vorbereisung kann die Kommune auch als nachbesserungspflichtig eingestuft werden, wenn gravierende Mängel festgestellt werden.

Schritt 3: Hauptbereisung durch eine vom MUNV ernannte und angeführte Auswahlkommission
Die Hauptbereisung wird erst dann terminiert, wenn ggf. bei der Vorbereisung festgestellte gravierende Mängel behoben wurden. Die Auswahlkommission entscheidet am Ende der Hauptbereisung über die Aufnahme und benennt der Kommune eine Positiv- und eine Negativliste. Die Negativliste sollte bis zur Nachzertifizierung nach sieben Jahren behoben sein. Die Kommune kann bei positiver Entscheidung ab sofort an den internen Veranstaltungen der AGFS NRW teilnehmen und von den kostenlosen Angeboten profitieren.

Schritt 4: Urkundenübergabe
Mit der Übergabe der Mitgliedsurkunde durch den NRW-Verkehrsminister ist die Kommune offiziell Mitglied der AGFS NRW. Nach sieben Jahren muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Neugierig, wie die Chancen für Ihre Kommune stehen, vom Land NRW als fußgänger- und fahrradfreundlich ausgezeichnet zu werden?

Der Quick-Check hilft Ihnen die Erfolgsaussichten eines Aufnahmentrags einzuschätzen.

Übrigens ersetzt der Quick-Check nicht die formelle Bewerbung; er dient lediglich als erste Grobeinschätzung.

Hier geht´s zum Quick-Check. Viel Spaß!


Gerne können Sie sich auch an das MUNV wenden:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Fax: 0211 / 4566-388
Homepage: www.umwelt.nrw.de

Peter London
Tel.: 0211 / 4566-482
E-Mail: peter.london(at)munv.nrw(dot)de

Martin Lohmann
Tel.: 0211 / 4566-446
E-Mail: martin.lohmann(at)munv.nrw(dot)de