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Überarbeitete "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" (EAR 23) der FGSV veröffentlicht

Die EAR enthalten Grundsätze der Parkraumplanung, von der Bedarfsprognose sowie Anordnung und Gestaltung von Parkflächen und Parkbauten und deren betriebliche Anforderungen.

Anlagen des ruhenden Verkehrs haben bedeutende Auswirkungen auf die Entwicklung und die Struktur von Städten und Gemeinden. Die Art und Weise der Parkraumbereitstellung beeinflusst die Flächennutzung, die Ziel- und Verkehrsmittelwahl, die Qualität des Verkehrsablaufs im Straßennetz sowie die Gestaltung des städtischen Raums. Die Parkraumplanung ist daher ein integraler Bestandteil der Stadt- und Verkehrsentwicklung.

Die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR) unterstützen alle am Planungs- und Umsetzungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Behörden sowie politische Gremien Parkflächen benutzungsfreundlich zu planen, zu entwerfen und zu betreiben. Sie gehen deshalb an ausgewählten Stellen über die Mindestanforderungen der Garagenverordnungen der Bundesländer hinaus. Grundsätze der Parkraumplanung, inklusive Ansprüche und Zielsetzung sowie der Bedarfsprognose, Parkflächengeometrie und Abmessungen sowie die Anordnung und Gestaltung von Parkflächen und Parkbauten und deren betriebliche Anforderungen, sind in diesen Empfehlungen enthalten. Wenn nach Fahrzeugarten unterschieden wird, erfolgt dies in der Abfolge Zweiradfahrzeuge, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte, die bei der Planung und dem Entwurf von benutzungsfreundlichen und nachhaltigen Anlagen des ruhenden Verkehrs zu berücksichtigen sind, findet sich im Anhang A. Die Erfahrung zeigt, dass R 2-Veröffentlichungen der FGSV bei der Planung, bei der Genehmigung und beim Betrieb von (Verkehrs-)Anlagen und insbesondere in Streitfällen als Stand der Technik gewertet und herangezogen werden können. Es empfiehlt sich insofern, von Vorgaben und Anforderungen nicht bzw. nur, wenn zwingend erforderlich, und von Standards und Regelfällen nur aus triftigen Gründen abzuweichen und diese Abweichungen schriftlich zu begründen.

Die Bemessungsfahrzeuge und die Schleppkurven sind in den „Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen“ (RBSV) (FGSV 287) zu finden. Die EAR enthalten ausgewählte Angaben, die insbesondere die Geometrie der Fahrradabstellanlagen betreffen. Für Planung, Entwurf und Wirtschaftlichkeit von Fahrradabstellanlagen sind ergänzend die „Hinweise zum Fahrradparken“ (FGSV 239) heranzuziehen. Zu den speziellen Anforderungen von Park+Ride und Bike+Ride sind ergänzend die „Hinweise Park+Ride (P+R) und Bike+Ride (B+R)“ (FGSV 240) heranzuziehen. Die besonderen Aspekte des Parkens von Reisebussen können den „Hinweisen zum Reisebusparken in Städten“ (H RS) (FGSV 283/1) entnommen werden.

Die Ausgabe der „EAR 23" ersetzt die Ausgabe 2005. Die überarbeitete Ausgabe finden Sie unter EAR 23 (fgsv-verlag.de).