Bis zu 100% Förderung
Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" von PROGRES.NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Ausbau der Elektromobilität. Seit dem 30. November 2021 gibt es das Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" von PROGRES.NRW.
Mit dem Programm werden folgende Maßnahmen bezuschusst:
- Umsetzungsberatung und -konzepte im Bereich Elektromobilität,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- elektrische Lastenfahrräder sowie
- Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt maximal EUR 500.000.
Bis zu 100% Förderung möglich
Für die Anschaffung von Elektro-Lastenfahrrädern können Kommunen bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten als Zuschuss erhalten (max. 4.200 Euro). In Kombination mit der „Billigkeitsrichtlinie zu Kompensationszahlungen für kommunale Klimaschutzinvestitionen“ des NRW-Wirtschaftsministeriums können Kommunen die Investition für den Erwerb der e-Lastenräder bis zu 100% (60% PROGRES.NRW , 40% Kompensationszahlung) zurückerhalten. So können Kommunen in Kooperation mit Sharing-Anbietern einfach und günstig Leihangebote für Lastenräder einrichten. Eine Übersicht zu möglichen Kooperationspartnern finden Sie weiter unten.
Hier geht es direkt zu den Förderanträgen von PROGRES.NRW (https://www.elektromobilitaet.nrw/mediathek/foerderantraege/) Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier (https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-faq/)
Zur Billigkeitsrichtlinie
Seit dem 1. Dezember 2021 können Kommunen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen.
35 Millionen Euro werden analog des Verteilungsschlüssels des § 16 Absatz 6 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1241) vorgehalten.
5 Millionen Euro sind für die Kreise vorgesehen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach Einwohnerzahl. Von einer Gemeinde beziehungsweise einem Kreis nicht beantragte Mittel verfallen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/kommunen-kreise-oeffentliche-einrichtungen/billigkeitsrichtlinie-fuer-kommunale-klimaschutzinvestitionen
Sharing-Anbieter in NRW
Folgende Sharing-Anbieter sind in NRW bereits vertreten und können in Zusammenhang mit der o.g. Förderung ein individuelles Angebot für Kommunen erarbeiten.
- Sigo GmbH https://sigo.green/
- Velocity www.velocity-aachen.de
- Donk EE www.donk-ee.de
- Sharea/ZEG www.partner.travelbike.de/sharea