Planungsleitfaden Radschnellverbindungen

Radfahren entlastet Straßen und Umwelt, kostet wenig, fördert die Gesundheit und macht auch noch Spaß. Als Pedelec ist das Fahrrad auch auf längeren Strecken für viele Menschen eine echte Alternative zum Auto. Darum wird mit Nachdruck an dem Ziel gearbeitet, in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes und sicheres Radverkehrsnetz im besten Standard zu bauen.

Die höchste Kategorie von Radverkehrsanlagen sind Radschnellverbindungen. Sie bestehen aus besonders breiten und komfortabel zu befahrenden Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Auf ihnen soll der regionale und städtische Radverkehr geführt, gebündelt und beschleunigt werden. Radfahrende gelangen möglichst ohne Umwege, Kurven oder größere Unterbrechungen durch Kreuzungen und Einmündungen schnell, bequem und sicher an ihr Ziel.

Planungsleitfaden Radschnellwege

Der „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen" regelt alle notwendigen Details, um einen hohen und gleichbleibenden Standard für schnelle Radverbindungen zu gewährleisten. Er ist als Loseblatt-Sammlung konzipiert und wurde vom Ministerium für Verkehr NRW am 22. August 2020 offiziell veröffentlicht. Er ist für die in der Baulast des Landes liegenden regionalen Radschnellverbindungen verbindlich.

Der Leitfaden und alle Anlagen und Erweiterungen kann unter https://www.radschnellwege.nrw/ kostenlos heruntergeladen werden.

Für kommunale Radschnellverbindungen wird den Kommunen die Anwendung empfohlen. Im Folgenden werden einige Aspekte aus dem Leitfaden vorgestellt.

Qualitätskriterien

Ziel ist es, mehr Menschen auf das Fahrrad zu bringen. Dazu müssen hohe Radverkehrsaufkommen mit mehr als 2.000 Radfahrenden pro Tag in kurzer Reisezeit abgewickelt werden können. Mit dem Planungsleitfaden werden folgende Qualitätskriterien sichergestellt:

  • Die Zeitverluste durch Anhalten und Warten sollen minimiert werden, sodass mindestens eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden kann.
  • Die Breite der Radschnellverbindungen soll garantieren, dass Radfahrende sich begegnen und ohne Störung durch einen Dritten überholt werden können.
  • Durch begleitende Gehwege werden Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt. Dies gewährleistet ungehindertes Radfahren und verbessert die Verkehrssicherheit.
  • Für den Betriebs- und Winterdienst gelten die gleichen Standards wie bei Landesstraßen.
  • Die Führung von Radschnellverbindungen erfolgt möglichst direkt, ohne Umwege und weitgehend getrennt vom Kfz-Verkehr.
  • Der Belag mit Asphalt oder in begründeten Ausnahmen mit Pflaster ohne Fase ermöglicht ein schnelles und komfortables Vorankommen.
  • Die Wegweisung erfolgt nach den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW.
  • Innerorts werden Radschnellverbindungen durchgängig beleuchtet, außerorts in besonderen Fällen.
  • Einheitliche Designelemente stellen die Wiedererkennbarkeit sicher.

Markierung von Radschnellverbindungen

  • Radschnellverbindungen werden beidseitig mit Fahrbahnbegrenzungslinien markiert, sofern keine Bordanlagen vorhanden sind. Sie werden als Markierungen mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ-II-Markierung) in weißem Schmalstrich (0,12 m Breite) aufgebracht.
  • Die Leitlinie wird genauso, allerdings im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 ausgeführt. In Fahrradstraßen werden keine Leitlinien markiert.
  • Zur Verdeutlichung des Verlaufs werden Radschnellverbindungen durchgängig beidseitig mittels einer grünen Begleitlinie gekennzeichnet.
  • Piktogramme werden an Zufahrten und unmittelbar hinter Einmündungen markiert. Zusätzlich werden sie bei Radfahrstreifen im Verlauf der Strecke aufgebracht.
  • Der taktile Trennstreifen muss mit einem Langstock tastbar und optisch kontrastierend zum Umfeld sein.

Wie in der beispielhaften Darstellung gezeigt, kann die Begrenzungslinie neben einem weißen bzw. sehr hellen taktilen Trennstreifen entfallen.

Umsetzung von Radschnellverbindungen

Aktuell werden mit Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen sieben Radschnellverbindungen geplant, gebaut oder sind zum Teil schon befahrbar. Für diese sieben Projekte mit einer Gesamtlänge von mehr als 250 km werden voraussichtlich 370 Mio. Euro investiert.

Für mehr Informationen besuchen Sie die Webseite zu den Radschnellwegen in NRW: www.radschnellwege.nrw. Herausgeber des Planungsleitfadens Radschnellwege ist das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR).


AGFS-Erfahrungsaustausch Radschnellverbindungen

Am 15. September 2022 fand ein persönlicher Austausch zu Radschnellverbindungen mit Vertreter:innen von Kommunen, Strassen.NRW und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW in Essen statt.
Die Präsentationen stehen den AGFS-Mitgliedern unter wissen.agfs.nrw im Themenbereich Radverkehr - Radschnellwege zur Verfügung.

Programm

09:30 Uhr Begrüßung
09:35 Uhr Regelungen zur Verfahrensvereinfachung I Ulrike im Brahm, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
09:50 Uhr Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Schaffung von Baurecht für Radschnellverbindungen I Ahmed Karroum und Sebastian Artmann, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Anschließend Diskussion mit den Teilnehmenden
11:00 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Allgemeiner Erfahrungsaustausch Radschnellverbindungen
Gruppe A: Stand der Umsetzung bei RS1 und RS7
Gruppe B: Stand der Umsetzung bei RS2 bis RS6
13:00 Uhr Mittagspause
14:30 Uhr Beginn des Bundesweiten Arbeitskreis Radschnellwege