AGFS NRW veröffentlicht Leitfaden für Fahrradstraßen

Planungshinweise und Musterlösungen für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen

Krefeld (21.11.2022) Er ist da: Der „Leitfaden Fahrradstraßen – Planungshinweise für die Praxis“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS NRW) ist ab sofort erhältlich. Unter www.agfs-nrw.de steht die Neuerscheinung zum Download in der Mediathek bereit. Fahrradstraßen sind ein effektives, schnell wirksames und daher beliebtes Instrument der kommunalen Radverkehrsförderung. Doch bei ihrer Umsetzung waren Städte und Gemeinden bislang auf sich gestellt, denn eine konkrete Empfehlung für die Gestaltung von Fahrradstraßen fehlte. Mit der nun vorliegenden Veröffentlichung schließt die AGFS NRW diese Lücke und ebnet den Weg für einheitliche Fahrradstraßen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Langer Weg zu einheitlicher Lösung

Die Definition einheitlicher Gestaltungs- und Planungsgrundsätze, die mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) konform sind, war keine leichte Aufgabe, die bis heute noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt hat. Der Grund dafür ist die Farbe der begleitenden Randmarkierung: denn die angestrebte Wunschlösung entspricht bislang nicht den geltenden rechtlichen Vorgaben. Genau diese Lösung halten die AGFS NRW sowie alle beteiligten Akteure aber für die sicherste und komfortabelste. Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) kommt zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung aus Sicht der Verkehrssicherheit und Gestaltung, kann die Markierung aber aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht empfehlen.

AGFS-Kommunen erhalten jetzt rechtskonforme Version

Um die Kommunen nicht länger warten zu lassen, veröffentlicht die AGFS NRW ihren Leitfaden nun erstmal mit rechtskonformen Musterlösungen. So können sie die Gestaltung der Fahrradstraßen bereits an den geplanten Empfehlungen ausrichten. Später, wenn sich die Rechtslage geändert hat, können die Fahrradstraßen mit wenig Aufwand im Bestand auf den Wunschstandard aufgewertet werden. Der Standard, der zukünftig empfohlen werden soll, ist ebenfalls im Leitfaden dargestellt, aber noch nicht in den Musterlösungen umgesetzt. Dadurch können sich die Projektleiter:innen der AGFS-Kommunen die zukünftige qualitätsvolle Gestaltung von Fahrradstraßen vorstellen. Unabhängig von der gewünschten Begleitlinie umfasst der Leitfaden alle wesentlichen Hinweise zur Planung und zur Bemessung von Fahrradstraßen sowie die rechtlichen Grundlagen.

Rechtsrahmen soll angepasst werden

Die AGFS NRW hat sich mit weiteren Arbeitsgemeinschaften aus anderen Bundesländern darauf verständigt, gemeinsam beim Bund für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu werben. Wann die Bemühungen Erfolg haben werden, ist derzeit jedoch nicht abzusehen.