63. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Sicherheit des Fußverkehrs im Fokus

Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2025 in Goslar wurde in der Arbeitsgruppe VI die Frage diskutiert, wie Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr besser geschützt und Unfälle mit ihnen vermieden werden können. Der Arbeitskreis VI fordert, den Fußverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen und die Attraktivität des Fußverkehrs zu steigern. Ziel ist es, Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern deutlich zu reduzieren.

Die Arbeitsgruppe VI empfiehlt: 

  • ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereit zu stellen,
  • durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze zu errichten und dabei einen sicheren und selbsterklärenden Verkehrsraum zu schaffen, 
  • sichere Querungen dort, wo offenkundiger Bedarf dafür besteht, einzurichten,
  • das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern zu unterbinden,
  • Fuß- und Radwege möglichst voneinander zu trennen, insbesondere innerorts,
  • Fußgängerzonen möglichst nicht für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben,
  • längere Querungszeiten und getrennte Grünphasen für Fußgänger und Abbiegeverkehr (konfliktfreie Ampelschaltung) zu schaffen,
  • Assistenz- und Schutzsysteme in Kraftfahrzeugen stetig weiterzuentwickeln und verpflichtend anzuwenden, z.B. Systeme, die Fußgänger erkennen und selbst aktiv bremsen können sowie
  • die Kontrolldichte und das Sanktionsniveau zu erhöhen sowie Regelverstöße konsequent zu ahnden.

Der Arbeitskreis begrüßt die Bemühungen von Bund und Ländern, den Handlungsspielraum der Kommunen im Straßenverkehrsrecht zu erweitern. Der Bund wird jedoch aufgefordert, diesen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen, insbesondere für Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Fußverkehrsstrategie soll zu einem Nationalen Fußverkehrsplan weiterentwickelt werden.

Hier finden Sie die Empfehlungen.