BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt kleine und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und dem Ausbau von Mobilitätsstationen.

Das Programm leistet damit einen Beitrag zur Verschiebung des „modal shift“ zugunsten klimafreundlicher Mobilität im Sinne des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung.

Am 27.09.2023 wurde ein neuer Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ veröffentlicht. Gefördert werden die Errichtung und der Ausbau von Mobilitätsstationen, welche einen signifikanten Beitrag zur Vernetzung kommunaler Verkehrsangebote leisten. Im Sinne dieser Förderung werden Mobilitätsstationen als sichtbare Standorte verstanden, an denen verschiedene Mobilitätsformen (z. B. Individualverkehr/ ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privat-/ Sharing-Fahrzeuge/ Bus, Bahn etc.) verknüpft werden (multimodale Verknüpfungen). Die Mobilitätsstationen dienen den Nutzenden als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte. Da in kleinen und mittleren Gemeinden dafür ein verhältnismäßig hoher Aufwand für Ausschreibungen und Einrichtung entsteht, richtet sich das Förderangebot an Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen. 

Einfach und schnelle beantragen

Ab sofort können Antragsberechtigte bis zum 11.10.2023 kurze Skizzen per E-Mail an MoS-tat@vdivde-it.de einreichen. Dabei umfasst die Skizze ein einfach auszufüllendes Formular, welches Sie am Seitenende herunterladen können.

Zur Förderung stehen Mittel in Höhe von rund 12 Mio. Euro zur Verfügung.

Die wesentlichen Förderbedingungen auf einen Blick:

  • Die Förderung ist beschränkt auf kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen. Zur Abgrenzung der förderfähigen Gebiete wird die Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zugrunde gelegt. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sowie Verkehrsverbünde. Verbundvorhaben der antragsberechtigten Partner sind ebenfalls zulässig.
  • Zur Errichtung oder Erweiterung der Mobilitätsstationen können insbesondere investive Ausgaben (z. B. Bauausgaben, Ausgaben für die Ausstattung der Mobilitätsstation, für digitale Komponenten, für die Anbindung an das Strom- und Kommunikationsnetz), Planungsausgaben, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben sowie Ausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen gefördert werden. Alle förderfähigen Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung der konkreten Mobilitätsstationen stehen.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden. Die Höhe der für das Projekt beantragten Gesamtausgaben muss mindestens 50.000 Euro betragen.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein einfaches Skizzenformular einzureichen.

Am Mittwoch, den 04.10.2023 findet um 10 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt. Nutzen Sie die Veranstaltung gerne, um Ihre Fragen rund um die Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung zu stellen. Bei Interesse können Sie sich hier dafür anmelden und erhalten im Vorfeld die Einwahldaten.

Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung nutzen Sie bitte die Übersicht der Antworten auf häufige Fragen (FAQ) oder wenden Sie sich an den Projektträger (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH):

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Martin Martens
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: MoStat(at)vdivde-it(dot)de

Teile der Projektadministration zur Ausarbeitung dieses Förderaufrufs wurden im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) durch EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) des „Next Generation EU“ Programms finanziert.

Weiterführende Informationen finden Sie unter BMDV - Mehr Angebote für erste und letzte Meilen: BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen (bund.de).