Bewohnerparken mit der neuen StVO - kurz erklärt

Bewohnerparkzonen einrichten unter dem novellierten Straßenverkehrsrecht

Mit der im Frühjahr 2025 abgeschlossenen Novelle des Straßenverkehrsrechts können Bewohnerparkzonen nun auch zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen oder zur Förderung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden. Damit kann die Verkehrsverwaltung neben Gründen wie der sicheren Gestaltung des Verkehrs auch planerische Argumente gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorbringen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel im Parkraummanagement dar.

Welche Veränderungen für Kommunen bei der Gestaltung von Bewohnerparkzonen relevant werden, erläutert das Hintergrundpapier der Agora Verkehrswende.

Hier steht das Papier zum Download bereit.