EU verabschiedet gemeinsame Erklärung zum Radverkehr

Mehr Sicherheit und Förderung - Ziel ist es, das volle Potenzial des Radverkehrs in der EU auszuschöpfen

Der Europäische Rat, die Kommission und das Europäische Parlament haben am 3. April 2024 die Europäische Erklärung zum Radverkehr unterzeichnet und damit die erste interinstitutionelle Radverkehrspolitik auf europäischer Ebene offiziell angenommen.

In der Europäischen Erklärung zum Radverkehr, der bisher ehrgeizigsten EU-Initiative zum Radverkehr, wird das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel anerkannt. Mit acht Grundprinzipien und 36 Verpflichtungen beschreibt die Erklärung das Radfahren als eine der "nachhaltigsten, zugänglichsten und integrativsten, kostengünstigsten und gesündesten Formen der Fortbewegung und Erholung und ihre zentrale Bedeutung für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft". Die Erklärung ist für die Mitgliedsstaaten nicht rechtlich bindend, sie soll als ein strategischer Kompass für die bestehenden und zukünftigen politischen Maßnahmen und Initiativen im Zusammenhang mit dem Radverkehr dienen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten spielen zusammen mit regionalen und lokalen Behörden eine Schlüsselrolle bei der Förderung der stärkeren Nutzung des Fahrrads. Ziel ist es u.a., auf allen relevanten Regierungs- und Verwaltungsebenen Strategien für den Radverkehr auszuarbeiten, zu verabschieden und zu stärken sowie die für die Umsetzung dieser Radverkehrspolitik und der Strategien für den Radverkehr erforderlichen Maßnahmen so rasch wie möglich zu ergreifen. Auch der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und Erhöhung ihrer Qualität wie auch die Erhöhung der Investitionen und Schaffung günstiger Bedingungen für den Radverkehr sind wichtige Punkte in der Erklärung. Einen Einblick in die vollständige Erklärung finden Sie hier.