Orientierungs- und Grenzwerte in der Verkehrsplanung: Konfektionsgröße oder Maßanzug?

Wie können Verkehrsplanende geltende Regelwerke und Leitfäden nutzen, um lebenswerte Städte und Gemeinden zu gestalten?

Planung ist kein Schema F
Verkehrsplanung ist eine Disziplin, die sich im Spannungsfeld zwischen technischen Regelwerken, politischen Zielsetzungen und den Bedürfnissen der Menschen vor Ort bewegt. Besonders in bestehenden Infrastrukturen, wie wir sie in den Städten und Gemeinden vorfinden, ist jeder Eingriff, jede Veränderung ein Balanceakt zwischen den Anforderungen des Verkehrs, der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität. Dabei spielen Orientierungs- und Grenzwerte aus Regelwerken und Leitfäden eine zentrale Rolle. Doch wie gehen wir als Planende mit diesen Werten um? Dienen sie uns als starre Grenzen – oder eher als Richtschnur, die uns hilft, individuell passende Lösungen zu entwickeln?

Regelwerke bieten Orientierung
Regelwerke wie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) oder technische Merkblätter und Leitfäden bieten uns einen wertvollen Rahmen. Sie zeigen bewährte Lösungsansätze, beruhen auf Erfahrungen, Forschung und gesammelten Erkenntnissen. Ihre Orientierungs- und Grenzwerte sollen die Planung erleichtern, sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards eingehalten werden, und uns helfen, einen möglichst einheitlichen Stand der Technik umzusetzen.

Aber – und das ist entscheidend – sie ersetzen nicht die eigene planerische Beurteilung. Sie dienen als Orientierungshilfen. Planen ist kein bloßes Ausfüllen eines Formulars, kein reines Anwenden von Tabellen. Planen heißt: abwägen, kontextbezogen entscheiden, Lösungen entwickeln, die den spezifischen Anforderungen vor Ort gerecht werden. Ein Grenzwert, der für eine Neubausituation auf der „grünen Wiese“ sinnvoll sein mag, lässt sich in einer gewachsenen Bestandsstruktur nicht immer eins zu eins umsetzen. Das wissen wir alle aus unserer täglichen Arbeit.

Verkehrsplanung im Bestand ist immer Maßarbeit und erfordert individuelle Lösungen, mit fachlicher Sorgfalt und Verantwortung. – Foto: P.3 Agentur

Und: Die starre Einhaltung von Orientierungs- und Grenzwerten darf niemals dazu führen, dass bestehende, ungenügende und ebenfalls den Regelwerken nicht entsprechende Situationen einfach bestehen bleiben – nur deshalb, weil eine mögliche Alternative diese Werte ebenfalls nicht in Gänze erfüllt. Vielmehr müssen wir uns fragen: Ist die geplante Maßnahme eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand? Trägt sie zur Sicherheit, zur Aufenthaltsqualität oder zur Förderung nachhaltiger Mobilitätbei? Wenn ja, dann verdient auch eine Lösung Beachtung, die vielleicht nicht alle Idealmaße erreicht, aber dennoch eine deutliche qualitative Aufwertung darstellt.

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass die Orientierungs- und Grenzwerte der Regelwerke häufig auf abstrakten Beispielen beruhen – auf theoretischen Anwendungsfällen, die so in der realen Vielfalt unserer Städte und Gemeinden oft gar nicht in einer solchen Reinform existieren. Sie können und sollen die komplexen Realitäten vor Ort nicht vollständig abbilden. Die Anforderungen des Verkehrs, der Sicherheit, des Komforts und der Aufenthaltsqualität unterscheiden sich massiv zwischen ländlichen Räumen, suburbanen Gebieten und hochverdichteten urbanen Quartieren. Ein Maßstab, der für eine breite Ausfallstraße am Stadtrand entwickelt wurde, passt selten zu einer engen Altstadtgasse oder einer dörflichen Hauptstraße. Hier sind differenzierte Lösungen gefragt – und die Bereitschaft, die Spielräume innerhalb der Regelwerke auszuschöpfen.

Der Ermessensspielraum der Planenden
Genau hier setzt der Ermessensspielraum an, den wir als Fachleute haben – und auch nutzen sollten. Regelwerke räumen uns in vielen Bereichen bewusst Flexibilität ein, um planerisch auf den Einzelfall eingehen zu können. Dieser Spielraum ist kein Zufall, sondern ausdrücklich Teil des planerischen Selbstverständnisses. Die Einhaltung eines Grenzwertes – etwa bei Verkehrsbelastungen in Fahrradstraßen oder bei Breiten von Fahrstreifen – ist eine wichtige Richtschnur. Aber: Sie ist nicht immer zwingend, wenn wir durch ergänzende Maßnahmen oder besondere Rahmenbedingungen eine gleichwertige oder gar bessere Lösung erzielen können. Der Kontext entscheidet: Wie sieht die örtliche Verkehrszusammensetzung aus? Gibt es alternative Routen? Welche Ziele verfolgt die Kommune mit ihrer Planung? Welche Akzeptanz ist vor Ort gegeben? All das sind Faktoren, die mitgedacht werden müssen und die uns die Möglichkeit geben, Lösungen auch jenseits der Tabelle zu entwickeln.

Verantwortung übernehmen – individuell entscheiden
Das bedeutet aber auch: Wir als Planende tragen Verantwortung. Wer von Orientierungs- oder Grenzwerten abweicht, sollte dies fachlich begründen können. Das erfordert eine saubere Dokumentation, nachvollziehbare Argumente und eine fundierte Einzelfallbetrachtung. Doch genau darin liegt die Qualität unserer Arbeit. Gute Planung ist immer auch das Ergebnis fundierter Abwägung – und keine bloße Anwendung von Zahlen.

Ein Beispiel: Die ERA sehen für beidseitige Radverkehrsanlagen bestimmte Mindestbreiten vor. In einer Altstadt mit engem Straßenquerschnitt und hoher Aufenthaltsqualität ist diese Breite aber häufig nicht erreichbar, ohne den gesamten Straßenraum grundlegend umzubauen. Hier gilt es, kreative Lösungen zu finden: Mischverkehrsregelungen oder temporäre Verkehrsberuhigungen können sinnvolle Alternativen sein, die trotz Abweichung vom Standard im Einzelfall den verkehrlichen Anforderungen genügen können.

Miteinander sprechen – Transparenz schaffen
Insbesondere im Zusammenspiel zwischen Planung und Straßenverkehrsbehörden ist dieser Gedanke zentral. Oft erleben wir, dass Grenzwerte in Genehmigungsprozessen als starre Vorgaben gelesen werden. Doch die Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften lassen ebenfalls Raum für Beurteilungen. Ziel ist stets die Sicherheit und
Flüssigkeit des Fahrverkehrs, aber auch der Schutz und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der Aufenthaltsqualität und des Klimaschutzes.

Deshalb ist der Dialog wichtig: Zwischen Planenden, Genehmigungsbehörden und der Politik. Fachliche Abwägungen müssen transparent gemacht, Spielräume genutzt und gemeinsame Lösungen gefunden werden. Wenn wir als Verkehrsplanende und Verkehrsbehörden miteinander sprechen, können wir individuelle Wege beschreiten – und das Bestmögliche für den jeweiligen Standort erreichen.

Fazit: Den Maßanzug schneidern, nicht von der Stange kaufen
Orientierungs- und Grenzwerte sind unser Werkzeug – aber sie sind nicht das Ziel. Verkehrsplanung im Bestand ist immer eine Maßarbeit. Sie verlangt von uns, genau hinzusehen, das Umfeld zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die passen. Kein Standort ist wie der andere, und kein Regelwerk kann alle Besonderheiten eines Quartiers, einer Straße oder eines Verkehrsraums erfassen.

Wir müssen diesen Ermessensspielraum mutig nutzen, mit fachlicher Sorgfalt und Verantwortung. So können wir passgenaue, sichere und lebenswerte Lösungen schaffen – für den Fuß- und Radverkehr, für den ÖPNV, für den Autoverkehr, für alle Menschen, die den Raum nutzen.

Denn eines ist sicher: Verkehrsplanung ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Und das macht sie so spannend.


Autor: Michael Vieten/Ingenieurgesellschaft Stolz mbH

Dieser Artikel ist zuerst in der Nahmobil No. 25 - Mai 2025 erschienen.