Rechtssicherheit für Piktogrammketten
MUNV veröffentlicht Erlass zu Piktogrammketten auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen
In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind die Markierungen auf Fahrbahnen verschiedener Streckenabschnitte schon zu entdecken: sogenannte Piktogrammketten. Bei diesen handelt es sich um allein stehende Radverkehr-Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO, die im Abstand von 25 bis 50 m zueinander in Längsrichtung im Bereich des rechten Fahrbahnrands öffentlicher Straßen aufgebracht werden. Bislang bestand bei der Umsetzung von Piktogrammketten eine Rechtsunsicherheit, die nun durch einen im Januar 2023 erfolgten Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) beseitigt wurde. Bis zu einer bundesweiten Einordnung der Piktogrammkette in die straßenverkehrsrechtlichen Regelwerke können nun in Nordrhein-Westfalen entsprechende Maßnahmen unter Beachtung der im Erlass genannten Ausführungshinweise umgesetzt werden.
Ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördertes Forschungsprojekt zur Wirkung von Piktogrammketten kam bereits im Jahr 2021 zu dem Ergebnis, dass ein positiver Einfluss der umgesetzten Maßnahmen auf die objektive und subjektive Sicherheit der Radfahrenden abgeleitet werden kann.
Foto links: Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn – Foto: Christian Eckert/IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Einsatzbereiche von Piktogrammketten können Hauptverkehrsstraßen oder Routen mit hoher Netzbedeutung für den Radverkehr sein, die noch nicht über gesonderte Radverkehrsanlagen verfügen oder bei denen diese beispielsweise aufgrund von zu geringen Straßenbreiten nicht umsetzbar sind. Ebenso sind an Engstellen im Verlauf wichtiger Radnetzabschnitte entsprechende Markierungen sinnvoll. Auch an Streckenabschnitten öffentlicher Straßen, an
denen auf parallel verlaufenden Radwegen die Benutzungspflicht aufgehoben wurde und Radfahrende nun auch im Mischverkehr die Fahrbahn benutzen dürfen, kann mit Piktogrammketten auf die veränderte Verkehrssituation hingewiesen werden.
Wichtig bei der Einführung entsprechender Maßnahmen zur Einrichtung von Piktogrammketten ist eine gute Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, welche die umgesetzten Maßnahmen transparent und nachvollziehbar begründet.
Autor: Christian Eckert/Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Dieser Artikel ist zuerst in der Nahmobil No. 21 - MAI 2023 erschienen.