Einrichtung von Schutzstreifen außerorts
MUNV veröffentlicht Erlass zu Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften

In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Modellprojekten untersucht, ob die Einrichtung von Schutzstreifen dem Radverkehr auch außerorts eine sichere Verkehrsführung bieten kann. Auf Grundlage der überwiegend positiven Ergebnisse von sowohl im Bund als auch in Baden-Württemberg durchgeführten Untersuchungen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) am 10.Januar 2024 einen Erlass veröffentlicht, der den Einsatz von Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Landesebene regelt. Damit ermöglicht das MUNV in besonderen Einzelfällen die Anordnung dieser Führungsform für den Radverkehr nun auch außerorts. Neben vielen weiteren Prüfkriterien ist die vorhandene Verkehrsstärke ausschlaggebend für eine mögliche Anordnung. Sie darf 4.000 Kfz am Tag nicht überschreiten, in einigen besonders begründeten Ausnahmefällen darf sie maximal 5.000 Kfz am Tag betragen. Die Schutzstreifen müssen in der Regel eine Breite von 1,50 m aufweisen und die Mindestmaße für die verbleibende Breite der Kernfahrbahn für den Kfz-Verkehr sind abhängig von verschiedenen Kriterien klar im Erlass formuliert. Weitere Vorgaben u.a. zur Ausführung der Maßnahme, zum Straßenquerschnitt und zur Markierung sind ebenfalls im Erlass formuliert und zwingend bei der Einzelfallprüfung zu berücksichtigen.
Die Einrichtung von Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften soll dem Radverkehr zu mehr Sichtbarkeit auf den entsprechenden Strecken verhelfen und als eine Maßnahme zu einer kurzfristigen Schließung von Lücken im Radwegenetz den Radverkehr deutlich attraktiver machen. Die Einrichtung eines außerörtlichen Schutzstreifens ist dabei immer nur als eine zeitlich begrenzte Übergangslösung bis zur Fertigstellung beispielsweise eines baulichen Radweges auf dem Streckenabschnitt zu sehen und darf eine notwendige separate Radverkehrsführung keinesfalls dauerhaft ersetzen oder deren Herstellung verzögern.

Autor: Christian Eckert/Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Dieser Artikel ist zuerst in der Nahmobil No. 23 - Mai 2024 erschienen.