Bundesregierung veröffentlicht Fußverkehrsstrategie
Ziel ist es, den Fußverkehr in der Alltagsmobilität zu stärken

Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 im Kabinett die Fußverkehrsstrategie beschlossen, die den Fußverkehr erstmalig auf Bundesebene als gleichwertigen Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität stärken soll. Im Fokus stehen die Sicherheit, die Attraktivität und die Barrierefreiheit des Fußverkehrs. Die Strategie gibt den für den Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu verbessern.
Die wesentlichen Zielsetzungen der Strategie sind:
- Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
- Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
- Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
- Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
- Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
- Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die vorliegende Strategie fünf zentrale Handlungsfelder: Gesetzliche Rahmenbedingungen, kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie Forschung und Evaluierung.
Innerhalb der Handlungsfelder wird beispielsweise angeregt, spezialisierte Stellen in der kommunalen Verwaltung zu schaffen, die die Ziele des Fußverkehrs verfolgen.
Die Strategie steht unter folgendem Link zum Download bereit bmdv.bund.de/fussverkehrsstrategie.