Kommunale Stellplatzsatzung vollständig überarbeitet

Stellplatzverordnung NRW machte Überarbeitung notwendig

Am 1. Juli 2022 ist die landesweit einheitliche Stellplatzverordnung NRW inkraftgetretetn. Mit ihr haben eigene kommunale Stellplatzsatzungen einen besonderen Stellenwert erhalten: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten und können als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

Die Veröffentlichung der Stellplatzverordnung NRW haben wir zum Anlass genommen, den Leitfaden "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" erneut zu überarbeiten und die Musterstellplatzsatzung an die Struktur der Landesverordnung anzupassen. In die Überarbeitung flossen zudem zahlreiche Erkenntnisse aus der bisherigen kommunalen Praxis ein.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2019 können Städte und Gemeinden in NRW Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festsetzen. Möglich macht das eine Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016. Damit Kommunen diese Chance optimal nutzen können,ist  2017 erstmals der Leitfaden „Kommunale Stellplatzsatzungen“ sowie eine Musterstellplatzsatzung erschienen. 

Die 3. Auflage (Januar 2023) ist erneut in Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW entstanden.

Weitere Informationen zum überarbeiteten Leitfaden "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" sowie die Pdf-Datei zum Download finden Sie hier.