Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)
Leitgedanken, Kernziele, Zukunftsperspektive
Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland, das ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität verabschiedet hat und dieses durch einen umsetzungsorientierten Aktionsplan ergänzt. Die Nahmobilitätsförderung in Nordrhein-Westfalen umfasst mehr als das, was Gegenstand des Landesgesetzes und dieses flankierenden Aktionsplans ist. Neben den beiden unten genannten Säulen wird die Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen auf vielfältige Weise gefördert. Insbesondere ist dies daran zu erkennen, dass das Land bereits mehrfach Rekordsummen im Landeshaushalt für die Förderung der Nahmobilität zur Verfügung stellte. Zudem blickt das Land auf eine bereits jahrelange erfolgreiche Arbeit mit den verschiedenen Netzwerken zurück. Darüber hinaus engagieren sich viele weitere Akteure für die Förderung der Nahmobilität.
Der Aktionsplan gliedert sich in zwei Abschnitte.
• Im ersten Teil werden die für die Umsetzung des Aktionsplans maßgebenden strategischen Handlungsfelder dargestellt.
• Im zweiten Teil werden Maßnahmen zur Umsetzung des FaNaG in Form von Kurzprofilen beschrieben.