Förderung von kommunalen Modal-Split-Erhebungen
AGFS-Mitgliedskommunen können zur Durchführung von Haushaltsbefragungen zur Modal-Split-Ermittlung derzeit einen Zuschuss von 80% +5 % beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann sich jährlich ändern.
Voraussetzung zur Förderung ist die Einhaltung von Landesstandards zur Erhebung des Modal Splits.
Erlass zur Förderung
... von AGFS-Maßnahmen zur Ermittlung des Modal Splits
Der Erlass von Landesstandards soll dazu dienen, dass zukünftige lokale Modal-Split-Erhebungen in NRW folgenden Qualitätskriterien entsprechen:
- Einheitlicher, vergleichbarer Standard für die NRW-Kommunen
- Berücksichtigung der Nahmobilität im besonderen Maße (Etappenkonzept)
- Ermöglichung der Evaluation der Radverkehrsförderung (insbesondere aus Sicht des VM NRW)
- Vergleichbarkeit mit übergeordneten Erhebungen (MiD, SrV)
- Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kommunen
Der Erlass steht als pdf weiter unten zum Downlaod zur Verfügung.
Standards zur einheitlichen Modal-Split-Erhebung
Als Grundlage für die Entwicklung der Standards wurde eine Vorstudie durchgeführt, die aus folgenden Arbeitspaketen bestand:
- Darstellung und Bewertung gängiger/etablierter Verfahren und Vorgaben/Richtlinien zur Modal-Split-Erhebung
- Kurz-Befragung aller AGFS-Kommunen zur Ausgangslage und zu Anforderungen in Bezug auf Modal-Split-Erhebungen
- Vertiefende Befragung von sechs Kommunen mit unterschiedlichen Ausgangslagen zu einzelnen Detail-Aspekten
- Durchführung von zwei Workshops mit Vertretern aus den AGFS-Mitgliedskommunen
Die "Standards zur einheitlichen Modal-Split-Erhebung in nordrhein-westfälischen Kommunen" können Sie als PDF-Datei herunter laden.
Ergebnisse der Vorstudie
Die Ergebnisse dieser Vorstudie können dem ausführlichen Bericht "Evaluation der Radverkehrsförderung in NRW - Eine Vorstudie zur Erhebung des Modal-Splits in nordrhein-westfälischen Kommunen" entnommen werden.
Alle Materialien können Sie hier als pdf herunter laden: