Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024

Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird vereinfacht.

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Die Änderungen bauen bürokratische Hürden ab und unterstützen kommunale Akteure noch besser bei der Durchführung von Klimaschutzprojekten.Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich.

Förderung wird vereinfacht und beschleunigt

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Einführung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu 6 Millionen Euro an Kommunen. Für sie wird die Förderung damit wesentlich einfacher gestaltet und entbürokratisiert.

Fokussierung des Förderangebots

Die Mindestzuwendungshöhe wird auf 10.000 Euro angehoben, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben anzureizen. 
Auch bei den Förderschwerpunkten gibt es Anpassungen:

  • Der Förderschwerpunkt 4.1.2 „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ wird aufgrund von Überschneidungen mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gestrichen.
  • Der Förderschwerpunkt 4.2.1 b) für adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung kann in Zukunft unkompliziert als zeit- oder präsenzabhängige Außen- und Straßenbeleuchtung (Förderschwerpunkt 4.2.1) beantragt werden.

Mehr Details zur Novelle und welche Maßnahmen für klimafreundliche Mobilität gefördert werden, finden SIe auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.