Stellungnahme der AGFS zur möglichen Freigabe von Radverkehrsanlagen im Einzelfall für den Verkehr mit S-Pedelecs
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS NRW) befürwortet den Einsatz von S-Pedelecs, da sie ein großes Potenzial für das Erreichen der Ziele im Alltagsverkehr darstellen und die Präsenz des Radverkehrs im öffentlichen Straßenraum stärken. Aufgrund der großen Reichweite können S-Pedelecs einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätswende leisten.
Die AGFS NRW vertritt die Meinung, dass S-Pedelecs infolge der innerhalb geschlossener Ortschaften geringen Geschwindigkeitsunterschiede zum Kfz-Verkehr grundsätzlich auf der Fahrbahn verkehren sollen. Die Freigabe von innerörtlichen Radverkehrsanlagen für S-Pedelecs sollte daher nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Insbesondere die Sicherheit der Zufußgehenden ist grundsätzlich zu gewährleisten. Gemeinsame Geh- und Radwege sollten unter keinen Umständen freigegeben werden.
Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sieht innerhalb geschlossener Ortschaften im Einzelfall neben Fahrradstraßen und Fahrradzonen, in denen die S-Pedelecs auf der Fahrbahn geführt werden, die Freigabe für den Verkehr mit S-Pedelecs im Wesentlichen auf Radschnellverbindungen und Radschnellwegen vor. Diesem begrenzten Einsatzbereich schließt sich die AGFS NRW in ihrer Auffassung grundsätzlich in Frage kommender Einsatzbereiche innerhalb geschlossener Ortschaften an.
Außerhalb geschlossener Ortschaften erachtet die AGFS NRW die Freigabe von straßenbegleitenden Geh- und/oder Radwegen für S-Pedelecs ab einer jederzeit nutzbaren Breite von 2,50 m für grundsätzlich sinnvoll, sofern auf diesen Wegen nur ein sehr geringes Fußverkehrsaufkommen vorhanden ist und auf der begleitenden Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h angeordnet ist. Eine Freigabe von Forst- und Wirtschaftswegen außerorts für S-Pedelecs kann bei einer jederzeit nutzbaren Breite von mindestens 3,00 m und sehr geringem Fußverkehrsaufkommen sinnvoll sein.
Grundsätzlich ist die Freigabe einer Verkehrsfläche für den Verkehr mit S-Pedelecs immer im Einzelfall und unter Beachtung der besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten zu prüfen, wobei die Belange und die Schutzbedürftigkeit des Fußverkehrs besonderes zu beachten sind. Zudem sind u. a. Breite und Linienführung der jeweiligen Verkehrsfläche, die Sichtverhältnisse, die Verkehrszusammensetzung sowie die Verkehrsstärken und Geschwindigkeiten der einzelnen Verkehrsarten zu berücksichtigen.
Für mehr Rücksichtnahme, einem harmonischen Miteinander und gegenseitigem Verständnis im Straßenverkehr empfiehlt die AGFS NRW den Kommunen eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Durch gezielte Kommunikation kann das Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sicherheitsaspekte im Umgang mit S-Pedelecs gefördert werden, was zu einer sicheren Integration dieser Fahrzeuge in den Straßenverkehr beiträgt.