Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr (HBR)

Bei den voranschreitenden Planungen der sieben Radschnellverbindungen des Landes NRW darf die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr nicht vergessen werden. Dies gilt für die Radschnellverbindung selbst, aber auch für die Zuführung zur Radschnellverbindung, i.d.R. über das Radnetz NRW. Ein neues Logo für Radschnellverbindungen steht als Streckenpiktogramm auf dem Wegweiser zur Auswahl. Aufgrund der höheren Fahrtgeschwindigkeit sind Vorwegweiser erforderlich, die zur besseren Lesbarkeit eine größere Schrift aufweisen. Zur routenorientierten Wegweisung gibt es das neue Routenlogo für Radschnellwege. Für einen Notfall, wie z.B. einen Krankentransport, ist es wichtig, dass die Hilfe schnell an den genauen Ort gerufen werden kann. Hierbei soll die neue blaue Streckenkilometrierung auf besonderen Kilometertafeln neben der Fahrbahn helfen. Diese zeigen die Radschnellverbindungsnummer, z. B. RS1, und die Kilometrierung alle 500 m.

Bahntrassenradwege sind derzeit nicht in jeder Kommune mit einer Wegweisung für den Radverkehr ausgewiesen. Gerade diese Wege sind für Familien ideal zu befahren und sollen flächendeckend ausgeschildert sowie in das Radnetz NRW aufgenommen werden.

Nicht zu vergessen ist die StVO-Wegweisung in Waldgebieten (öffentlicher Staatswald, privater Wald), u.a. mit Baulastträger Landesbetrieb Wald und Holz NRW.  Die passenden Mustervorlagen hierzu finden sich in den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr (HBR).

Eine neue Fassung der HBR steht seit Dezember 2024 zur Verfügung. Die Materialien sind unter www.radverkehrsnetz.nrw.de verfügbar. Hier können Sie unter "HBR NRW" das gesamte Werk oder einzelne Kapitel bzw. Mustervorlagen herunterladen. Eine Druckausgabe ist in Vorbereitung.