Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität
Anmerkung: Dieser Aktionsplan ist im Jahr 2012 erschienen. Den aktuellen Aktionsplan zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz - erschienen 2022 - finden Sie unter dem folgenden Link: Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)
Im Land Nordrhein-Westfalen hat das Radfahren Tradition und der Radverkehr genießt seit den 1970er-Jahren eine kontinuierliche Förderung. Zentrale Partnerin des Landes in allen Fragen der Nahmobilität ist seit mehr als 15 Jahren die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), die auch bei dem im Jahre 1999 aufgelegten "Aktionsplan zur Förderung des Radverkehrs in NRW" entscheidend mitwirkte. Dessen formulierte Ziele und Programme konnten - mit wenigen Einschränkungen - bis heute erreicht und umgesetzt werden. Eine Tatsache, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass NRW heute als "fahrradfreundlichstes Bundesland" in der Republik gilt.
Mit Nahmobilität 2.0 hat die AGFS jetzt federführend eine neue Konzeptidee entwickelt, die dem vorliegenden "Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität" zugrunde liegt. Der aktuelle Aktionsplan steht zwar in der Nachfolge des vorausgegangenen, markiert aber auch entscheidende inhaltliche und programmatische Veränderungen. Zuvorderst wurde das ursprüngliche Zielbild der AGFS von einer "fahrradfreundlichen Stadt/Gemeinde" erweitert und ergänzt durch den Begriff "Nahmobilität".
Nahmobilität bezeichnet die individuelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß und mit dem Fahrrad, aber auch mit anderen nicht motorisierten Verkehrs- bzw. Fortbewegungsmitteln (Inliner, Skater etc.). Damit rückt jetzt neben dem Radverkehr mit dem Fußverkehr eine weitere Verkehrsteilnehmergruppe in den Mittelpunkt.
In Augenschein genommen wird aber auch der immer größer werdende Anteil der Bevölkerung, der in seiner Mobilität eingeschränkt und z.B. auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen ist. Der in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Verkehr gehört somit zu den zentralen Maßgaben des Aktionsplans, wenn es um die Ausgestaltung von Verkehrsräumen geht. Als weitere, wesentliche Neuerung wurde im Rahmen des Zukunftskonzepts "Nahmobilität 2.0" die Funktion und Bedeutung der Nahmobilität im Gesamtspektrum von Mobilität neu definiert und es wurden Aussagen zu einer in Zukunft strukturell und qualitativ wesentlich veränderten Verkehrsinfrastruktur gemacht.
Die gewonnenen Erkenntnisse überraschen nicht
Die gesellschaftlichen Ansprüche nach wohnverträglicher Mobilität, Gesundheit, Lebensqualität, Barrierefreiheit, Ökologie und Nachhaltigkeit erfüllt die Nahmobilität wie kein anderes Verkehrskonzept. Sie ist ein Thema für alle Bevölkerungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Schutzbelange von Kindern und Älteren, hat Einfluss auf Gesundheit, CO2-Reduktion und Lärm, ist ein Wirtschaftsfaktor (für Tourismus, Einzelhandel, Fahrrad- und Bauindustrie) und wirkt maßgeblich auf die privaten und gesellschaftlichen Kosten der Mobilität ein. Dabei nimmt einer der für die Zukunft wesentlichsten Faktoren einer nachhaltigen Planung - der demografische Wandel - eine besondere Stellung ein.
Die Landesregierung sieht die Förderung der Nahmobilität als "ressortübergreifende" Aufgabe. Dies begründet, dass alle Schlüsselressorts der Landesregierung bei der Entwicklung des Aktionsplans mitgestaltend beteiligt waren. Die Intentionen des Aktionsplans sind:
- die zahlreichen auf Ressortebene laufenden Aktivitäten zu beschreiben und damit die Bandbreite der Nahmobilitätsförderung in Nordrhein-Westfalen zu veranschaulichen,
- die Bausteine sinnvoll zu koordinieren, programmatisch zu bündeln und in einen systemischen Gesamtzusammenhang zu bringen,
- eine effiziente Förderstrategie zu entwickeln, die einen zielgerichteten Mitteleinsatz gewährleistet, um die Inhalte und die Struktur der Förderung im Sinne der Konzeptidee "Nahmobilität 2.0" auszurichten, sowie
- die hohe verkehrspolitische Bedeutung und den Konzeptansatz "Nahmobilität 2.0" in die Städte und Gemeinden zu transportieren.
Der neue "Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität" steht für die Gleichwertigkeit und damit auch für die Gleichbehandlung aller zur Mobilität zählenden Verkehrsarten zu Lande: Nahmobilität - öffentlicher Personenverkehr - motorisierter Individualverkehr. Die Landesregierung sieht in der Nahmobilität den Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenschonende sowie nicht zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen. Sie ist als "Basismobilität" Grundlage jeglicher Mobilität und unabdingbare Voraussetzung für ein gesundes und urbanes Leben in der Zukunftsgesellschaft. Nahmobilität unterstützt das von der AGFS und der Landesregierung anvisierte Leitbild der "Stadt als Lebens- und Bewegungsraum".
Im vorliegenden Aktionsplan werden die Potenziale der Nahmobilität, die zukünftige Konzeptidee "Nahmobilität 2.0", die Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ressorts sowie die Förderbausteine ausführlich vorgestellt. Auch der Aktionsplan kann in unserer Mediathek bestellt und heruntergeladen werden.