
Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität
Anmerkung: Dieser Aktionsplan ist im Jahr 2012 erschienen. Den aktuellen Aktionsplan zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz - erschienen 2022 - finden Sie unter dem folgenden Link: Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)
In NRW hat das Radfahren Tradition, und der Radverkehr wird seit den 1970er-Jahren kontinuierlich gefördert. Zentrale Partnerin des Landes in allen Fragen der Nahmobilität ist die AGFS NRW, die auch bei dem im Jahr 1999 aufgelegten „Aktionsplan zur Förderung des Radverkehrs in NRW” entscheidend mitwirkte. Die darin formulierten Ziele und Programme konnten – mit wenigen Einschränkungen – bis heute erreicht und umgesetzt werden. Eine Tatsache, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass NRW heute als "fahrradfreundlichstes Bundesland" in der Republik gilt.
Mit Nahmobilität 2.0 hat die AGFS NRW jetzt federführend eine neue Konzeptidee entwickelt, die dem vorliegenden "Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität" zugrunde liegt. Zunächst wurde das ursprüngliche Zielbild der AGFS NRW von einer „fahrradfreundlichen Stadt/Gemeinde” um den Begriff „Nahmobilität” ergänzt. Nahmobilität bezeichnet die individuelle Mobilität, vorzugsweise zu Fuß und mit dem Fahrrad, aber auch mit anderen nicht motorisierten Verkehrs- bzw. Fortbewegungsmitteln (Inliner, Skater etc.). Damit rückt neben dem Radverkehr nun auch der Fußverkehr in den Mittelpunkt.
Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität und dem Anspruch auf Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Rahmen des Zukunftskonzepts „Nahmobilität 2.0” wurde als weitere Neuerung die Funktion und Bedeutung der Nahmobilität im Gesamtspektrum der Mobilität neu definiert. Zudem wurden Aussagen zu einer in Zukunft strukturell und qualitativ wesentlich veränderten Verkehrsinfrastruktur getroffen.
Die gewonnenen Erkenntnisse überraschen nicht
Die gesellschaftlichen Ansprüche nach wohnverträglicher Mobilität, Gesundheit, Lebensqualität, Barrierefreiheit, Ökologie und Nachhaltigkeit erfüllt die Nahmobilität wie kein anderes Verkehrskonzept. Sie ist ein Thema für alle Bevölkerungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Schutzbelange von Kindern und Älteren, hat Einfluss auf Gesundheit, CO2-Reduktion und Lärm, ist ein Wirtschaftsfaktor und wirkt maßgeblich auf die privaten und gesellschaftlichen Kosten der Mobilität ein. Dabei nimmt einer der für die Zukunft wesentlichsten Faktoren einer nachhaltigen Planung - der demografische Wandel - eine besondere Stellung ein.
Die Landesregierung betrachtet die Förderung der Nahmobilität als „ressortübergreifende” Aufgabe. Mit dem Aktionsplan sollen u.a. laufende Aktivitäten gebündelt, eine effiziente Förderstrategie entwickelt und das Konzept „Nahmobilität 2.0” in die Kommunen getragen werden.
Der neue Aktionsplan zielt darauf ab, Nahmobilität als Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenschonende sowie bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen zu fördern. Er steht für die Gleichwertigkeit und damit auch für die Gleichbehandlung aller zur Mobilität zählenden Verkehrsarten zu Lande: Nahmobilität, öffentlicher Personenverkehr und motorisierter Individualverkehr. Sie ist als "Basismobilität" Grundlage jeglicher Mobilität und Voraussetzung für ein gesundes und urbanes Leben in der Zukunftsgesellschaft. Nahmobilität unterstützt das von der AGFS NRW und der Landesregierung anvisierte Leitbild der "Stadt als Lebens- und Bewegungsraum".
Erfahren Sie mehr über die Potenziale der Nahmobilität, die Konzeptidee „Nahmobilität 2.0”, die Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ressorts sowie die im Aktionsplan ausführlich vorgestellten Förderbausteine. Den Aktionsplan können Sie in unserer Mediathek herunterladen.