Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen
Vierte überarbeitete Auflage des Leitfadens „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“

Radfahrende reagieren empfindlich, wenn sie auf ihrer Radroute behindert werden, wenn sie bremsen oder sogar absteigen müssen. Jede kleine Umleitung, jeder Wechsel der Fahrbahnseite kostet unverhältnismäßig mehr Zeit und Kraft. Ziel muss es also sein, dem Radverkehr ein durchgängiges, komfortables Netz an Wegen und Straßen anzubieten, zu Fuß Gehenden muss ein hindernisfreies und komfortables Passieren der Baustelle ermöglicht werden.
Hierzu hat die AGFS NRW schon im Jahre 2009 einen Leitfaden mit dem Titel „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“ erarbeitet. Nach einer ersten Überarbeitung aus dem Jahre 2020 liegt nunmehr eine erneut überarbeitete Fassung des Leitfadens vor, der hauptsächlich an die neuen Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) angepasst wurde. Die vorliegende Überarbeitung des Leitfadens basiert weiterhin im Wesentlichen auf einem Leitfaden für die Führung des Fuß- und Radverkehrs in Baustellen, den die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) Ende 2016 erstellt haben. Dieser wurde an wenigen Stellen angepasst und ergänzt.
Neben den Grundlagen zur Baustellenabsicherung sind in diesem Leitfaden viele Regelmaße und Mindestbreiten zu finden. Dabei wurden – wie auch schon im ersten Leitfaden im Jahre 2009 – viele Bemaßungen größer dimensioniert, als es die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) vorsehen, damit für den Fuß- und Radverkehr auch im Bereich von Baustellen ein sicheres und komfortables Netz an Wegen und Straßen angeboten werden kann.
Dieser Leitfaden wurde mit Unterstützung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Dafür sei an dieser Stelle ebenso gedankt, wie der AGFK Bayern für die Bereitschaft, der AGFS NRW einen Großteil des Leitfadens zu überlassen.
Der Leitfaden "Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen" liegt seit Oktober 2022 in der 4. überarbeiteten Auflage vor. Er steht hier zum Download zur Verfügung.