Überarbeitete Version der Mustersatzung ist online.

Am 1. Juli 2022 ist die landesweit einheitliche Stellplatzverordnung NRW inkraftgetretetn. Mit ihr haben eigene kommunale Stellplatzsatzungen einen besonderen Stellenwert erhalten: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten und können als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

Die Veröffentlichung der Stellplatzverordnung NRW haben wir zum Anlass genommen, den Leitfaden "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" erneut zu überarbeiten und die Musterstellplatzsatzung an die Struktur der Landesverordnung anzupassen. In die Überarbeitung flossen zudem zahlreiche Erkenntnisse aus der bisherigen kommunalen Praxis ein.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2019 können Städte und Gemeinden in NRW Art und Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festsetzen. Möglich macht das eine Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016. Damit Kommunen diese Chance optimal nutzen können,ist  2017 erstmals der Leitfaden „Kommunale Stellplatzsatzungen“ sowie eine Musterstellplatzsatzung erschienen. 

Die 3. Auflage (Januar 2023) ist erneut in Zusammenarbeit mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW entstanden.

Textbausteine erleichtern die Arbeit

Der Leitfaden bietet einen grundlegenden Überblick über das Thema kommunale Stellplatzsatzung. Sein Kernstück ist die Musterstellplatzsatzung. Mit Textbausteinen dient sie den Kommunen als Grundgerüst für die eigene Satzung. Städte und Gemeinden können das Muster mit individuellen Regelungen zum Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder ausgestalten. Auch andere Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement sind möglich, etwa ein ÖPNV-Bonus, der bei sehr guter und guter ÖPNV-Anbindung eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels zulässt.

Der überarbeitete Leitfaden "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" kann hier heruntergeladen werden.

Externe Links:


 

Neues Handbuch "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" veröffentlicht

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW hat gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) und gemeinsam mit kommunalen Expertinnen und Experten eine Musterstellplatzsatzung NRW sowie einen begleitenden Leitfaden zur Erstellung von Stellplatzsatzungen erarbeitet, um so den Kommunen eine Hilfestellung zu bieten. Beides ist nun im gemeinsam herausgegebenen Handbuch "Kommunale Stellplatzsatzungen - Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW" veröffentlicht worden.

Mit der am 15. Dezember 2016 im Landtag beschlossenen Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen erhalten die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erstmals die Möglichkeit, eigene Regelungen festzusetzen, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden sollen.

§ 50 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder

(1) Die Gemeinden können durch Satzung regeln, dass bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug oder Fahrrad zu erwarten ist, Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden müssen. Sie können auch bestimmen, dass an Stelle der Stellplätze oder Garagen ein Geldbetrag an die Gemeinde zu zahlen ist, wenn die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist oder aus städtebaulichen Gründen untersagt wurde.

(Gesetz- und Verordnungsblatt [GV. NRW.], Ausgabe 2016 Nr. 45 vom 28.12.2016)

Aus der neuen Regelung erwachsen für die Kommunen sowohl Möglichkeiten als auch - wenn sie sich für den Erlass einer Satzung entscheiden - Pflichten. So besteht die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben sowie auf die städtebauliche Entwicklung und auf die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Eigenen kommunalen Stellplatzsatzungen kommt dabei im Vergleich zu den bisher landesweit einheitlichen Regelungen ein besonderer Stellenwert zu: Sie ermöglichen es, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten. Die Stellplatzsatzung kann so als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden. Zugleich geht mit der neuen Satzungsermächtigung aber auch die Verantwortung einher, eigene Regelungen zu erstellen und in der Praxis anzuwenden.

Landesweiter Arbeitskreis entwickelt Leitfaden

Da diese weitreichende Änderung der Stellplatzregelung eine neue Herausforderung für viele Kommunen darstellt, hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW bereits im Herbst 2016 mit einem ersten landesweiten Treffen von Fachexperten einen Prozess in Gang gesetzt, eine Musterstellplatzsatzung NRW sowie einen begleitenden Leitfaden zur Erstellung von Stellplatzsatzungen zu erarbeiten und so den Kommunen eine Hilfestellung zu bieten.

NRW ist zu heterogen, um ein starres Muster vorzugeben. Aus diesem Grund arbeiten sowohl Musterstellplatzsatzung als auch Leitfaden mit modular kombinierbaren Textbausteinen für verschiedene Siedlungsgrößen, Siedlungsdichten und weiterer Unterscheidungsmerkmale.

Workshops für Kommunen

Um die Regelungsmöglichkeiten, die sich hieraus den Kommunen bieten, zu erläutern und Fragen hierzu zu klären, wurden im Herbst 2017 durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW regionale Workshops für die Kommunen in NRW angeboten, die allen NRW-Kommunen offen standen.

Nochmalige Überarbeitung der Landesbauordnung angekündigt

Leitfaden und Satzungsmuster sind mit Blick auf die oben genannte Neufassung der Landesbauordnung NRW und das Inkrafttreten der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Stellplatzsatzungen zum 28. Dezember 2017 erarbeitet worden. Nach der Landtagswahl hat die neue Landesregierung angekündigt (siehe Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums unten), die Fristen zum Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 28. Dezember 2017 um zwölf Monate auf den 28. Dezember 2018 zu verschieben und die Landesbauordnung noch einmal zu überarbeiten.

Sollte es im Rahmen der Überarbeitung der Gesetzesnovelle durch die neue Landesregierung zu Änderungen kommen, die eine Anpassung notwendig machen, werden die Mustersatzung und der Leitfaden entsprechend angepasst, ggf. auch unter erneuter Hinzuziehung des Expertengremiums.

In derMediathek können Sie den Leitfaden als PDF-Datei herunterladen.