Leitfaden Fahrradstraßen
Planungshinweise für die Praxis

Mehr Bewegungsqualität. Mehr Mobilitätsqualität. Mehr Fahrradattraktivität. Diese drei Kernthesen stellen einen wesentlichen Teil des Leitbildes der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) dar. Eine qualitativ hochwertige und attraktive Infrastruktur fördert daher die Vision der AGFS NRW, Städte und Gemeinden in hochwertige „Lebens- und Bewegungsräume“ zu transformieren. Die Realisierung von Fahrradstraßen und deren einheitliche Gestaltung trägt wesentlich dazu bei, eine sichtbare Veränderung für die Radfahrenden, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden herbeizuführen.
Sehr erfreulich ist es daher, dass immer mehr Kommunen Fahrradstraßen einrichten, um den Radverkehr auf sicherer und komfortabler Infrastruktur zu bündeln. Doch bei der Gestaltung und Markierung gehen viele Städte und Gemeinden eigene Wege. Der Grund hierfür ist, dass für Kommunen bisher keine landesweite Empfehlung für die Gestaltung von Fahrradstraßen existiert, die ihnen den Arbeitsalltag erleichtert und Radfahrenden in ganz NRW eindeutig erkennbare Fahrradstraßen bietet.
Der Leitfaden umfasst die wesentlichen Hinweise zur Planung und zur Bemessung von Fahrradstraßen sowie die rechtlichen Grundlagen. In einer ersten Version enthält er StVO-konforme Musterlösungen. So können die Kommunen die Gestaltung der Fahrradstraßen bereits an den geplanten Empfehlungen ausrichten. Sobald sich die Rechtslage geändert hat, ist es mit wenig Aufwand möglich die Fahrradstraßen auf den Wunschstandard aufzuwerten. Der Standard, der zukünftig empfohlen werden soll, ist ebenfalls im Leitfaden dargestellt, aber noch nicht in den Musterlösungen umgesetzt.
Da der Leitfaden gedruckt im Rahmen der neuen Loseblattsammlung für die Projektleitenden der AGFS-Kommunen erscheint, kann er auch mit wenig Aufwand aktualisiert werden, sobald die gewünschte Gestaltung zulässig ist.
Wir bedanken uns beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Leitfadens.
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