Leitfaden Fahrradstraßen

Planungshinweise für die Praxis

Mehr Bewegungsqualität. Mehr Mobilitätsqualität. Mehr Fahrradattraktivität. Diese drei Kernthesen stellen einen wesentlichen Teil des Leitbildes der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) dar. Eine qualitativ hochwertige und attraktive Infrastruktur fördert daher die Vision der AGFS NRW, Städte und Gemeinden in hochwertige „Lebens- und Bewegungsräume“ zu transformieren. Die Realisierung von Fahrradstraßen und deren einheitliche Gestaltung trägt wesentlich dazu bei, eine sichtbare Veränderung für die Radfahrenden, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden herbeizuführen.

Sehr erfreulich ist es daher, dass immer mehr Kommunen Fahrradstraßen einrichten, um den Radverkehr auf sicherer und komfortabler Infrastruktur zu bündeln. Doch bei der Gestaltung und Markierung gehen viele Städte und Gemeinden eigene Wege. Der Grund hierfür ist, dass für Kommunen bisher keine landesweite Empfehlung für die Gestaltung von Fahrradstraßen existiert, die ihnen den Arbeitsalltag erleichtert und Radfahrenden in ganz NRW eindeutig erkennbare Fahrradstraßen bietet.

Nunmehr liegt mit dem Leitfaden Fahrradstraßen eine Handlungsanweisung vor, welche die Planungs- und Gestaltungsgrundsätze für Fahrradstraßen definiert bzw. vereinheitlicht. Die Definition von einheitlichen und mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) konformen Gestaltungsgrundsätzen stellte bei der Erstellung des Leitfadens eine besonders diffizile Aufgabe dar, die bis heute noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt hat.

Der Grund dafür ist die Farbe der begleitenden Randmarkierung (Begleitlinie): denn die angestrebte Wunschlösung entspricht bislang nicht den geltenden Vorgaben der StVO. Genau diese Lösung halten die AGFS NRW sowie alle beteiligten Akteure aber für die sicherste und komfortabelste. Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) kommt zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung aus Sicht der Verkehrssicherheit und Gestaltung. Das MUNV NRW kann die Markierung aber aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht empfehlen.

Die Markierungslösung, die von allen Seiten gewünscht wird, ist rechtlich also (bislang) nicht zulässig. Die AGFS NRW hat sich mit weiteren Arbeitsgemeinschaften aus anderen Bundesländern darauf verständigt, gemeinsam beim Bund für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu werben. Wann die Bemühungen Erfolg haben werden, ist derzeit jedoch nicht abzusehen.

Unabhängig der gewünschten Begleitlinie umfasst der Leitfaden die wesentlichen Hinweise zur Planung und zur Bemessung von Fahrradstraßen sowie die rechtlichen Grundlagen. Die AGFS NRW hat sich daher dazu entschieden, ihren Leitfaden nun in einer ersten Version mit StVO-konformen Musterlösungen zu veröffentlichen. So können die Kommunen die Gestaltung der Fahrradstraßen bereits an den geplanten Empfehlungen ausrichten. Sobald sich die Rechtslage geändert hat, ist es mit wenig Aufwand möglich die Fahrradstraßen auf den Wunschstandard aufzuwerten. Der Standard, der zukünftig empfohlen werden soll, ist ebenfalls im Leitfaden dargestellt, aber noch nicht in den Musterlösungen umgesetzt.

Da der Leitfaden gedruckt im Rahmen der neuen Loseblattsammlung für die Projektleitenden der AGFS-Kommunen erscheint, kann er auch mit wenig Aufwand aktualisiert werden, sobald die gewünschte Gestaltung zulässig ist.

Wir bedanken uns beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Leitfadens.

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